Die Arbeitsmarktförderung

Geförderte Personen
Im Rahmen der Arbeitsmarktförderung wurden 2010 insgesamt rund 369.000 Personen neu gefördert. Da einer Person mehrere Förderungen gewährt werden können, wurden dabei insgesamt rund 1.125.000 Förderfälle abgewickelt. Die Zahl der neu geförderten Personen verringerte sich gegenüber 2009 um rund 43.000 (–10,5 %). Die Zahl der neu geförderten Arbeitslosen stieg um 1,05 %, die Förderung Beschäftigter verringerte sich – vor allem wegen der im Jahr 2010 infolge des Nachlassens der Wirtschaftskrise weniger stark in Anspruch genommenen Kurzarbeitsbeihilfe – um über 47.300 Personen (–43,15 %).

Ausgaben für die Arbeitsmarktförderung
Dem AMS standen 2010 im Rahmen des aktiven Förderbudgets insgesamt € 1.024,09 Mio. (2009: € 1.005,98 Mio.) zur Verfügung. Rechnet man noch die für die Kurzarbeit verausgabten Mittel aus der Arbeitslosenversicherung von € 54,87 Mio. dazu, ergibt sich im Jahr 2010 ein Förderbudget von € 1.078,96 Mio. (2009: € 1.119,51 Mio., davon € 113,52 Mio. für Kurzarbeit).

Der Ausschöpfungsgrad der Ausgabenermächtigungen beträgt 100 %. Von den Ausgaben entfallen auf AMS-Mittel € 1.017,43 Mio. (94,3 %) und auf ESF-Mittel € 61,53 Mio. (5,7 %).

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