Hinweis zur Fernseh-/ Rundfunkgebühr
BezieherInnen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung können bei der GIS Gebühren Info Service GmbH um Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr und/oder um die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ansuchen. Maßgeblich ist dafür das Haushaltseinkommen.
Die dafür notwendigen Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie entweder online unter http://www.orf-gis.at/ oder bei jedem Postamt, in Ihrer Raiffeisenbank, Gemeindeämtern oder direkt bei der GIS. Dort können Sie das Formular mit allen notwendigen Beilagen auch abgeben.
GIS Service-Center Wien
(für Wien, Niederösterreich und das Burgenland)
Faulmanngasse 4, 1040 Wien
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
GIS Service-Center Graz
(für die Steiermark)
Grieskai 10, 8020 Graz
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
GIS Service-Center Innsbruck
(für Tirol und Vorarlberg)
Salurnerstraße 18, 6020 Innsbruck
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
GIS Service-Center Linz
(für Oberösterreich und Salzburg)
Spittelwiese 4, 4020 Linz
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr



