Förderungen
In Ihrer regionalen Geschäftsstelle oder über die Serviceline Ihres Bundeslandes erhalten Sie Auskunft über die Förderungen (Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderungen des AMS).
Hier finden Sie Informationen zu unseren Förderungen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundessozialamtes und auf arbeitundbehinderung.
Arbeitsassistenz
Die Einrichtung der Arbeitsassistenz berät Menschen mit Behinderungen und Unternehmen in Fragen der Begründung bzw. Sicherung von Beschäftigung, informiert über Förderungen und arbeitsrechtliche Bestimmungen, berät in Fragen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung und zeigt Beschäftigungsmöglichkeiten für die behinderten MitarbeiterInnen auf.
Ob eine Arbeitsassistenz in Anspruch genommen werden kann, besprechen Sie bitte mit Ihrer AMS-Kontaktperson.



