Beim AMS arbeitslos melden
Geben Sie uns Ihre Daten zur Stellensuche noch während Sie in Beschäftigung stehen bekannt und nützen Sie so alle Vorteile einer Arbeitslosfrühmeldung.Durch die frühzeitige, also vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgte Meldung, verbessern Sie Ihre Chancen möglichst rasch wieder eine geeignete Beschäftigung zu finden.
Durch Ihre Arbeitslosfrühmeldung muss Ihre persönliche Vorsprache zur Beantragung von Arbeitslosengeld nicht sofort nach Ende Ihres Dienstverhältnisses erfolgen. In diesem Fall ist es für die frühestmögliche Zuerkennung ausreichend, wenn Sie innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen. Gleichzeitig können Sie so Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung verhindern.
Nach Erhalt Ihrer Meldung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Achtung:
Diesen Vorteil können Sie sich nur sichern, wenn Ihre Abeitslosmeldung noch vor Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsmarktservice einlangt. Erhalten wir Ihre Meldung zur Stellensuche später, kann eine Geldleistung (inklusive Versicherungsschutz) erst ab dem Tag der persönlichen Vorsprache gewährt werden. Beachten Sie daher bitte die genannten Fristen, da ansonsten finanzielle Nachteile und allenfalls auch Lücken in Ihrem Versicherungsschutz drohen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung steht hier die Möglichkeit eines Online-Antrages nicht mehr zur Verfügung. Ab 1.7.2010 bieten wir Ihnen das Service "Geldleistungen beantragen" in Ihrem persönlichen eAMS-Konto an. Um die Zugangsdaten zu Ihrem eAMS-Konto zu erhalten, wenden Sie sich bitte persönlich an Ihre zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice.
Sie haben ab 1.7.2010 wieder die Möglichkeit Ihre Arbeitslosmeldung hier online zu erstelllen.
Hier kommen Sie zum PDF-Formular zur Arbeitslosmeldung. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses per Post oder Fax.


