Maßgebende Werte aus der Arbeitslosenversicherung für 2012

Ausgleichszulagenrichtsatz
Monatlich   EUR  814,82

Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)
EUR 12.542,00

Existenzminimum
Monatlich   EUR 950,00

Familienzuschlag
Täglich       EUR   0,97

Freigrenzen bei der Notstandshilfe
für EhepartnerIn bzw. LebensgefährtIn: 
monatlich    EUR   515,00
 
für Personen mit Unterhalt:
monatlich    EUR   257,50
  
Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen
 
für über 50jährige 
für EhepartnerIn bzw. LebensgefährtIn: 
monatlich    EUR  1.030,00
  
für Personen mit Unterhalt:
monatlich    EUR  515,00  
  
für über 55jährige  
für EhepartnerIn bzw. LebensgefährtIn:
monatlich    EUR   1.545,00
  
für Personen mit Unterhalt:
monatlich    EUR   772,50

Geringfügigkeitsgrenzen
Monatlich    EUR  376,26 brutto
Täglich        EUR    28,89 brutto

Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG
Monatlich    EUR   4.230,00 brutto

Höchstbemessungsgrundlage nach dem AlVG
Monatlich    EUR   4.020,00 brutto
    
Höchstbetrag des Pensionsvorschusses
Invaliditätspension  täglich                   EUR   34,67
Alterspension           täglich                   EUR   37,93  

Unterhaltsgrundbetrag
Monatlich    EUR 162,00

Weiterbildungsgeld
Täglich mindestens   EUR   14,53