Kombilohnbeihilfe
Wer?
Gefördert werden,
- Personen über 50 Jahre oder
- Wiedereinsteigerinnen oder
- Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. Landesbehindertengesetz
- Begünstigbare Behinderte mit einem vom BSB ausgestellten Behindertenpass und einem Behinderungsgrad von mind. 50 %, die auf einen Feststellungsbescheid verzichtet haben
die länger als 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind.
Was?
Gefördert werden kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt von EUR 650,01 bis zu EUR 1.700,--.
Wie lange?
Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu einem Jahr gewährt werden.
Wie viel?
Die Höhe der Beihilfe beträgt bei einem
- Arbeitsausmaß von 16 – 34 Stunden pro Woche: EUR 150,-- monatlich
- Arbeitsausmaß ab 35 Stunden pro Woche
EUR 300,-- monatlich bei einem monatlichen Bruttoentgelt bis EUR 1.500,--
EUR 150,-- monatlich bei einem monatlichen Bruttoentgelt über EUR 1.500,--
Wo?
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die
FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufnimmt.
Die Beihilfe kann auch direkt im Internet über das eAMS Konto beantragt werden.



