Sicherungsbescheinigung
Die Sicherungsbescheinigung dient der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen und nicht zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind oder über einen Aufenthaltstitel verfügt, der die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht zulässt.
Wird eine Sicherungsbescheinigung erteilt, beantragt der Ausländer bzw die Ausländerin einen Aufenthaltstitel oder ein Aufenthalts-Reisevisum an der zuständigen Aufenthalts- oder Fremdenpolizeibehörde. Erst nach Vorlage des Aufenthaltstitels bzw des Aufenthalts-Reisevisums kann die (Saison-)Beschäftigungsbewilligung erteilt werden.
Eine Sicherungsbescheinigung ist erforderlich für:
- Saisonarbeitskräfte, die nicht zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind
- Rotationsarbeitskräfte oder Künstler
- Personen mit dem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG" eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Personen mit dem Aufenthaltstitel „Angehöriger“
Den Antrag bringt der österreichische Arbeitgeber an der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS ein. Für den Antrag sind die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden .
Anfallende Gebühren: Antragsgebühr: € 14,30, pro Beilage: € 3,90; bei Erteilung der Sicherungsbescheinigung ist eine Verwaltungsabgabe von € 6,50 und eine Ausstellungsgebühr von 2,30 je Einzelsicherungsbescheinigung zu entrichten.



