Eingliederungsbeihilfe ("Integrationsbeihilfe")

Wollen Sie Menschen mit gesundheitlichen Problemen die Chance zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen? Als DienstgeberIn können Sie für die Einstellung von begünstigten Behinderten einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten.

Wer?

Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und der Bund.

Wie viel?

Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Die genaue Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgelegt.

Obergrenze für die Beihilfenermittlung stellt ein laufendes monatliches Bruttoentgelt von € 1.100,00 auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung dar (gültig bis auf weiteres).

Wie lange?

Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal jedoch für 9 Monate, gewährt werden.

Was?

Gefördert wird die Neueinstellung von Frauen oder Männern, die eine Zuerkennung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz haben. Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten Arbeitsverhältnisses mit mindestens
50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.

Wo?

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.