Eingliederungsbeihilfe ("Integrationsbeihilfe")
Wer?
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und der Bund.
Wie viel?
Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Die genaue Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgelegt.
Obergrenze für die Beihilfenermittlung stellt ein laufendes monatliches Bruttoentgelt von € 1.100,00 auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung dar (gültig bis auf weiteres).
Wie lange?
Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal jedoch für 9 Monate, gewährt werden.
Was?
Gefördert wird die Neueinstellung von Frauen oder Männern, die eine Zuerkennung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz haben. Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten Arbeitsverhältnisses mit mindestens
50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.



