Förderung der Lehrausbildung

Sie suchen einen Lehrling? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice (AMS).
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.

Wer?

Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.

Was?

Gefördert werden kann die Lehrausbildung von

  • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
  • Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
  • Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann

Wieviel?

Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe in Tirol (Beschluss des Landesdirektoriums 24.7.08) ist der Tabelle zu entnehmen.

Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt (mit Vorbehalt allfälliger Änderungen über den bewilligten Zeitraum hinaus). Sie kann für max. 3 Jahre gewährt werden. Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch.

Personengruppe 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
Mädchen bis zu EUR 300,-  --  --
Behinderte Jugendliche, ASO-AbgängerInnen, HS-AbgängerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf bis zu EUR 300,- bis zu EUR 200,- bis zu EUR 100,-
Lehrlinge mit Feststellungsbescheid bis zu EUR 300,- ab den 2. Lehrjahr übernimmt das Bundessozialamt die Förderung in der Höhe von € 400,-- für den Rest der Lehrzeit  
sonstige benachteiligte Jugendliche (zB. Verlust der  Lehrstelle) bis zu EUR 200,-  --  --
Integrative Berufsausbildung EUR 400,- EUR 300,- EUR 200,-  
Integrative Lehrlinge mit Feststellungsbescheid  ab den 1. Lehrjahr übernimmt die Förderung das Bundessozialamt    
>19-jährige mit  HA-Lohn bis zu EUR 400,- bis zu EUR 200,-  --
>19-jährige ohne HA-Lohn bis zu EUR 300,- bis zu EUR 200,-  --

> 19-jährige REHA (mit HA-Lohn)

EUR 755,- EUR 377,50  
> 19-jährige Frauen (mit HA-Lohn) im FIT Programm EUR 755,- EUR 755,-  

Wo?

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. 

* Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!